Der Pakt für die Umwelt
Der Umweltpakt Bayern wurde am 23.10.1995 zwischen der Bayerischen Wirtschaft und der Bayerischen Staatsregierung als freiwillige Vereinbarung mit dem Ziel eines verstärkten Umweltschutzes geschlossen. Damals haben sich die Partner verpflichtet, bis zum Jahr 2000 zusätzliche Umweltschutzleistungen zu erbringen. Aufgrund der großen Resonanz wurde der Umweltpakt Bayern auch über das Jahr 2000 hinaus fortgesetzt, und so wurden wir im Oktober des Jahres 2001 Mitglied. Die entsprechde Urkunde wurde uns im feierlichen Rahmen der Auftaktveranstaltung des Umweltpakts II von Staatsminister Dr. Werner Schnappauf in Ingolstadt übergeben.
Konkret können Unternehmen Mitglied werden die sich freiwillig verpflichten zusätzliche Umweltschutzleistungen in den Bereichen Umweltmanagement, Abfallwirtschaft, Energiewirtschaft, nachwachsende Rohstoffe oder Verkehr zu erbringen. Dies muß natürlich in irgendeiner Form nachgewiesen werden. Unsere Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb war die Eintritskarte zum Umweltpakt Bayern. Natürlich macht es für nicht Entsorger keinen Sinn sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Der normale Weg am Umweltpakt Bayern teilzunehmen ist die Teilnahme am Öko - Audit System bzw. EMAS Zertifizierung.
Eigenverantwortung statt Fremdkontrolle heißt das Stichwort. Die bedeutendste Gegenleistung der Staatsregierung für die Teilnahme am Öko-Audit ist :
Deregulierung und Substitution von Umweltvorschriften.
Die Substitution ist ein Instrument, das Verwaltungsspielräume nutzt, und von der Behörde unmittelbar angewandt werden kann. Sofort kommen auditierte Standorte in den Genuß von Verwaltungsvereinfachungen. Wer erfolgreich ein Öko-Audit-System einrichtet, wird bei Berichtspflichten, Kontrollen und Überwachungen durch die Aufsichtsbehörden und im Fall von Genehmigungsverfahren entlastet und zwar gleichwertig zur übernommenen Eigenverantwortung.
Bei der Deregulierung müssen Gesetze auch auf Bundes- und Europaebene geändert werden, um Privilegierungen zu erreichen. Die Auswirkungen sind dementsprechend auch nicht sofort spürbar und es lässt sich schwer vorhersagen ob und welche Deregulierungen getroffen werden. Diese rechtlichen Erleichterungen für Öko-auditierte Standorte sind ebenso konsequent wie gerechtfertigt: Wer freiwillig ein Umweltmanagementsystem aufbaut, die Einhaltung der Gesetze garantiert und erfolgreich durch Umweltgutachter und Registrierungsstelle geprüft wird, der verdient einen Vertrauensvorschuß.
Dennoch sollte man den Umweltpakt Bayern nicht, oder zumnindest nicht nur, unter dem Aspekt "Lohnt es sich denn überhaupt ?" betrachten. Betrachtet man den Umweltpakt isoliert von allen anderen Aspekten so steht der Aufwand ein Umweltmanagementsystem zu implementieren, gerade für kleinere Betriebe, Praxen und Geschäfte oft in keinem Verhältniss zu den Erleichterungen die dadurch erreicht werden. Allerdings sollte die Teilnahme am Umweltpakt und die Erleichterungen die sich dadurch erreichen lassen auch nicht der einzige Grund sein ein Umweltmanagementsystem zu errichten.
Wer weniger Energie, Rohstoffe und Ressourcen im allgemeinen Verbraucht, der spart natürlich auch bei all diesen Kostenfaktoren. Okölogie und Ökonomie sind normalerweise kein Widerspruch. Das zeigt auch gerade die große Zahl der Kleinen und Mittelständischen Unternehmen die Teilnehmer am Umweltpakt sind. Wer auf sparsame, ressourcenschonende Techniken und Verfahren setzt, und dies auch nachweisen kann, der hat nicht nur ein gutes Gewissen, er kann auch mit gutem Gewissen in Werbung und Marketing auf seine Umweltleistungen hinweisen. Die Konkurenzsituation die sich dadurch ergibt bringt möglicherweise mehr Unternehmen dazu sich Gedanken um ihren Umgang mit unserer Umwelt zu machen. Und davon können letztendlich nur wir alle profitieren.
